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 Die Gesetze Barais

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Cain

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BeitragThema: Die Gesetze Barais   Die Gesetze Barais I_icon_minitimeDo Jul 15, 2010 1:54 pm

Zwischen Afred und Thryms Burg befindet sich der " Stehende Stein " von dem es heist, er sei am Ende des Zeitalter des Vergessens von Fenris persönlich vom Himmel auf die Erde geschleudert worden.

Von dem Stein geht eine spürbare magische Energie aus und in Keilschrift sind dort die III Gesetze Barais gemeiselt:

I ) Zolle dem Gott, dem Land und den Wesen des Landes ihren Respekt.

II) Keine Sklaverei.

III) Jeder ist willkommen, der sich an die ersten beiden hällt.


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Die Gesetzte des Herren des Landes, dem Gott Fenris sind unumstößlich und unfehlbar. Doch ist der Mensch nicht dessen im Stande dieser Unfehlbarkeit nachzukommen. Deswegen erlässt Rauhbain, Häuptling des Clans Renjen, Erster Fürst der geeinigten Clans Barais folgende Grundsätze verfasst:

- Das Fürstenrecht ist kein Geburtsrecht, der Fürst muß vor Land und Gott bestehen.

- Das Volk ist ein Teil des Landes

- Die Totems sind Heilig

- Das Land ist uns nur geliehen

- Ist das Land in Gefahr, so hat es sich zu wehren

- Der Fürst hat sein Handeln dem Wohle des Landes zu widmen

- Der Fürst hat das Land vor Gefahr mit allen Mitteln zu schützen

- Jeder der Schuld auf sich geladen hat, kann sein Schicksal in die Händes der Götter legen


Geschrieben von Edgo,
Schreiber des Fürsten
18 Norwain im I. Jahr Raubain



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